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   BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10)   

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BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10) (https://dejure.org/2011,17413)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10) (https://dejure.org/2011,17413)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10) (https://dejure.org/2011,17413)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 , vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 ).

    Hat sich das Gericht aber mit der Rechtslage auseinandergesetzt und entbehrt seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes, so kann von Willkür nicht gesprochen werden (stRspr, vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 , vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 ).

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2009, a.a.O. und vom 23. Oktober 2007, a.a.O. und vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Es kann dahinstehen, ob eine Richterablehnung bereits unzulässig ist, wenn sie nach Abschluss der Instanz im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 u.a. - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 8 m.w.N.).

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2009, a.a.O. und vom 23. Oktober 2007, a.a.O. und vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Die Klägerin beruft sich zur Begründung der vermeintlichen Unhaltbarkeit der Rechtsauffassung der abgelehnten Richter auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 - Rs. C-309/07, Baumann - Slg. I-2077 und - Rs. C-270/07, Kommission/Deutschland - Slg. I-1983 .

    Durfte die von der Klägerin aufgeworfene Frage danach willkürfrei für in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt gehalten werden, liegt Willkür auch nicht darin, dass die abgelehnten Richter keine Veranlassung gesehen haben, das Verfahren mit dem Ziel auszusetzen, die von der Klägerin beantragte Auslegung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-309/07 durch den Gerichtshof abzuwarten.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Die Klägerin beruft sich zur Begründung der vermeintlichen Unhaltbarkeit der Rechtsauffassung der abgelehnten Richter auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 - Rs. C-309/07, Baumann - Slg. I-2077 und - Rs. C-270/07, Kommission/Deutschland - Slg. I-1983 .

    Der Gerichtshof weist in den genannten Entscheidungen lediglich darauf hin, dass eine nach dieser Bestimmung [scil. Richtlinie 85/73] erhobene Gebühr "nicht die Form einer "pauschalen" Gebühr in dem Sinne annehmen [darf], in dem die Kommission diesen Begriff versteht" (Rs. C-270/07, a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2009, a.a.O. und vom 23. Oktober 2007, a.a.O. und vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 , vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Das gilt sogar dann, wenn der eingenommene Standpunkt verfehlt sein sollte (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 58.09

    Maßstäbe und Voraussetzungen an das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Dabei genügt es, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (Beschluss vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 4 BN 58.09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Es kann dahinstehen, ob eine Richterablehnung bereits unzulässig ist, wenn sie nach Abschluss der Instanz im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; vom 7. April 2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5 und vom 26. März 2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774

    Erfolgloser Eilantrag gegen Distanz- und Wechselunterricht in Bayern zur

    Die Grenze bilden nur willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Entscheidungen (vgl. BVerwG, B.v. 7.4.2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5, B.v. 1.12.2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; B.v. 26.3.2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.10.2023 - 10 ZB 23.1471

    Missbräuchliches Ablehnungsgesuch und unbegründete Wiederaufnahmeanträge

    Die Grenze bilden nur willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Entscheidungen (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.2015 - 4 BN 10.15 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 7.4.2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 1.12.2009 - 4 BN 58.09 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 8.2.2022 - 6 CE 21.3272 - juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21308
BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10) (https://dejure.org/2011,21308)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10) (https://dejure.org/2011,21308)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 3 B 13.11 (3 B 75.10) (https://dejure.org/2011,21308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wird wegen Begründung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verletzung materiellen Rechts zurückgewiesen; Begründung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verletzung materiellen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anhörungsrüge wird wegen Begründung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verletzung materiellen Rechts zurückgewiesen; Begründung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verletzung materiellen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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